(1) Die öffentlichen Einrichtungen zur Wasserversorgung, zur Abwasserbeseitigung, die Schwimmbäder, die Bedürfnisanstalten und die Notwasserversorgung der Kreisstadt Heppenheim werden als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebs ist es, 2.1 die Versorgung mit Trink- und Betriebswasser im Stadtgebiet sicherzustellen. 2.2 die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Hessischen Wassergesetzes einschließlich der Bereitstellung öffentlicher Bedürfnisanstalten wahrzunehmen, 2.3 im Rahmen der Daseinsfürsorge den Bäderbetrieb sicherzustellen, 2.4 die Notwasserbrunnen im Stadtgebiet zur Wasserversorgung in Katastrophenfällen zu betreiben.
OpenRegisters ID
M1103_HRA23339
Register Number
HRA 23339
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Legal Form
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Date Founded
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Jurisdiction
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Status
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