Die außergerichtliche Einziehung von Forderungen im Rahmen des Artikel 1, § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Rechtsberatungsgesetzes vom 13.12.1935 (RGB 1 I Seite 1478), insbesondere die außergerichtliche Einziehung fremder Forderungen, der geschäftsmäßige Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung gemäß der dritten und fünften Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz, die beratende Tätigkeit hinsichtlich der Einziehung von Forderungen und zwar mündlich beschränkt auf Rastatt, die Schriftverkehr ohne örtliche Beschränkung, die Einholung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis sowie in Zwangsvollstreckungsverfahren die Inanspruchnahme des Gerichtsvollziehers. Die Gesellschaft kann alle zulässigen Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und dabei auch Treuhandtätigkeiten ausführen. Sie kann Zweigniederlassungen nach Erteilung einer besonderen Erlaubnis errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
OpenRegisters ID
T3104V_HRB65772
Register Number
HRB 65772
EUID
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Legal Form
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Date Founded
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Jurisdiction
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Status
N/A
Capital
50000 DEM
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